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   VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09   

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https://dejure.org/2010,75529
VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09 (https://dejure.org/2010,75529)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.01.2010 - 9 B 2922/09 (https://dejure.org/2010,75529)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 9 B 2922/09 (https://dejure.org/2010,75529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift aufgrund von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm auf Windenergieanlagen anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, NVwZ 2008, 76).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09
    Deshalb geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - zu Recht - davon aus, dass jedenfalls moderne Windenergieanlagen Infraschall in einem belästigenden Ausmaß nicht erzeugen (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Mai 2007 - 12 LB 8/07 -, Juris, dort Rdnr. 72).
  • VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09
    Dem durch die besondere Lage seines Grundstücks bedingten verminderten Schutzbedürfnis des Eigentümers ist in der Regel durch die Einhaltung des Immissionswertes für allgemeine Wohngebiete nach Nr. 6.1 Buchstabe d) TA Lärm genügt (vgl. Beschluss des 6. Senats vom 30. Oktober 2009 - 6 B 2668/09 - Juris), was hier der Fall ist (vgl. Seite 6 des angefochtenen Beschlusses).
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09
    Aufgrund dieser großen Entfernung kann auch ein Blinkfeuer an den Blattspitzen der Rotoren nicht die befürchtete Störungsintensität erreichen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 22 CS 08.3194 - Juris).
  • BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Luftqualität; Schadstoffimmissionen;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09
    Die Notwendigkeit, einen gutachterlich aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muss sich grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 A 70.01 -, NVwZ 2004, 100).
  • VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1291/09
    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. Oktober 2009 - 6 L 1291/09.DA - wird zurückgewiesen.
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Zum Durchstreichen unterschiedlicher Luftschichten, die wegen der Höhe der modernen Anlagen möglich ist, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 21.01.2010, 9 B 2922/09 - juris Rz. 11) ausgeführt: "Die vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren vorgelegten Abhandlungen geben ebenfalls keinerlei Anlass, die grundlegende Anwendbarkeit der TA Lärm für die Beurteilung von Schallimmissionen durch Windkraftanlagen in Zweifel zu ziehen.

    Dies betonen insbesondere auch zum Aspekt "hoch liegende Schallquellen" z.B. OVG Lüneburg (U.v. 1.6.2010, 12 LB 31/07 und B.v. 20.3.2007, 12 RA 1/07) und der VGH Kassel (B.v. 21.1.2010, 9 B 2922/09), auf dessen nähere Begründung, den Beteiligten zugänglich über juris, verwiesen wird; an dieser Lage hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert.

  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

    Aus verschiedenen Untersuchungen folgt, dass Infraschall von Windkraftanlagen ebenso wie der von natürlichen Quellen erzeugte Infraschall - Wind, Meeresbrandung - die Schwelle der Belastung nicht überschreitet (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 13.07.2011 - 9 A 482/11.Z - und vom 21.01.2010 - 9 B 2922/09 - m. w. N.; so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.05.2007 - 12 LB 8/07 -).
  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

    Aus verschiedenen Untersuchungen folgt, dass Infraschall von Windkraftanlagen ebenso wie der von natürlichen Quellen erzeugter Infraschall - Wind, Meeresbrandung - die Schwelle der Belastung nicht überschreitet (Hess. VGH, Beschluss vom 13.07.2011 - 9 A 482/11.Z - und vom 21.01.2010 - 9 B 2922/09 - m.w.N., so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18.05.2007 - 12 LB 8/07 - juris).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

    Dies betonen insbesondere auch zum Aspekt "hoch liegende Schallquellen" z.B. das OVG Lüneburg (U.v. 1.6.2010, 12 LB 31/07 und B.v. 20.3.2007, 12 RA 1/07) und der VGH Kassel (B.v. 21.1.2010, 9 B 2922/09) auf deren nähere Begründungen, den Beteiligten zugänglich über juris, verwiesen wird; an dieser Lage hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert.
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412

    Konflikt von Windkraftanlagen und Wohnnutzung im Außenbereich

    Das Verwaltungsgericht hat dazu ausgeführt, es schließe sich der Rechtsprechung u. a. des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an und verweise auf dessen nähere Begründung (B.v. 21.1.2010 - 9 B 2922/09 - Rn. 11).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

    Dies betonen insbesondere auch zum Aspekt "hoch liegende Schallquellen" z.B. OVG Lüneburg (U.v. 1.6.2010, 12 LB 31/07 und B.v. 20.3.2007, 12 RA 1/07) und der VGH Kassel (B.v. 21.1.2010, 9 B 2922/09), auf dessen nähere Begründung, den Beteiligten zugänglich über juris, verwiesen wird; an dieser Lage hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert.
  • VGH Hessen, 13.07.2011 - 9 A 482/11

    Verwertbarkeit der im Auftrag des Anlagenbetreibers erstellten Schallprognose;

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 21. Januar 2010 - 9 B 2922/09 - im vorangegangenen Eilverfahren des Klägers gegen den Beklagten darauf hingewiesen, dass dieses Gutachten der Beurteilung der von der streitgegenständlichen Anlage ausgehenden Lärmimmissionen zugrunde gelegt werden konnte.
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01883

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Auch was die Höhe der Schallquelle und deren Berechnung nach der DIN ISO 9613-2 angehe, sei die Problematik entgegen den Ausführungen der Klägerseite bereits vielfach Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen gewesen, welche eine Anwendbarkeit auf Windkraftanlagen bejaht hätten (unter Verweis auf OVG Kassel v. 21.01.2010 - 9 B 2922/09; OVG Lüneburg vom 01.06.2010 - 12 LB 31/07).
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